Geschäftsbedingungen
a) Kauf und Bestellung von Eintrittskarten
Beim Kauf von Eintrittskarten entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem jeweiligen Käufer und dem jeweiligen Veranstalter/Anbieter. Das Berliner KartenKontor übernimmt bei diesen Bestellungen namens und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters/Anbieters nur die Vermittlung der Angebote und wickelt den Vertrag über die jeweiligen Waren für den jeweiligen Veranstalter/Anbieter mit dem jeweiligen Käufer ab. Das bedeutet, dass der jeweilige Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter/Anbieter zu Stande kommt. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Berliner KartenKontor besteht damit nicht. Der Ticketshop trägt daher insbesondere auch nicht das Risiko einer Insolvenz des jeweiligen Veranstalters/Anbieters.
b) Angaben über Veranstaltungen
Alle von Karten enthaltenen Angaben bei uns über die Veranstaltungen, wie Veranstaltungsort, Veranstaltungs-Zeit, Veranstaltungsinhalt etc., werden vom Berliner KartenKontor von den jeweiligen Veranstaltern/Anbietern zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der vom Ticketshop zur Verfügung gestellten Angaben kann das Berliner KartenKontor daher keine Gewähr übernehmen. Aktuelle Veranstaltungsdaten sind, insbesondere am Tag der Veranstaltung, unbedingt der Tagespresse zu entnehmen.
c) Rückgabe- und Widerrufsrecht
Bei der Bestellung von Eintrittskarten besteht gemäß § 312 g (nF) Abs. 2 Nr.9 BGB kein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht.
Wir bieten Ihnen folgenden Service an: Auf Kommissionsbasis nehmen wir Ihre Karten entgegen und versuchen eine Stornierung oder einen Weiterverkauf zu arrangieren. Es entsteht für Sie eine Gebühr von 10% des Ticketwertes, max.
€ 15,00.
d) Kartenverlust
Bei Kartenverlust kann keine Ersatzkarte gebucht werden. Wir erstellen Ihnen eine Einlass/Kaufbescheinigung sofern die verloren gegangenen Tickets nachweislich in unserer Geschäftsstelle gekauft wurden und der dazugehörige Barcode nachträglich noch eruierbar ist.
Diese Einlassbescheinigung gewährt in der Regel einen Einlass in die Veranstaltung sofern der Veranstalter dem nicht widerspricht. Das erstellen einer solchen Einlass/Kaufbescheinigung wird mit
€ 5,00 in Rechnung gestellt.
Ausnahme: sollten Gäste mit „Ihren“ Originalkarten den Einlass beanspruchen, haben diese Personen Vorrang vor Ihrer Einlassbescheinigung.
e) Ticketangabenprüfung
Dem Kunden werden in der Geschäftsstelle die vom Kunden gekaufte Ticketmenge vorgezählt, das Vorstellungsdatum und der Vorstellungsort explizit nochmal benannt.
Der Kunde überprüft alle Angaben. Mit Verlassen der Geschäftsstelle bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Menge und Ticketangaben. Eine Reklamation über Menge und Ticketangaben nach Verlassen der Geschäftsstelle ist nicht mehr möglich.
f) Sonstiges:
Mit Ausnahme von Veranstaltungen, die speziell für Kinder unter 6 Jahren aufgeführt werden, ist Kindern unter 6 Jahren - auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten - der Zutritt verboten. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Das Mitbringen von Glasbehältern, Trinkflaschen, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Regenschirme, sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Open Air´s empfiehlt sich die Mitnahme von Regenponchos. Bei Nichtbeachtung kann ein Verweis aus dem Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist aus Sicherheitsgründen angewiesen, Leibesvisitationen auch bei Jugendlichen und Kindern vorzunehmen. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch kann zum Verweis aus dem Veranstaltungsgelände führen und wird strafrechtlich verfolgt. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.
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